Garantieverlust?

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GulDukat
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Re: Garantieverlust?

Beitrag von GulDukat »

moin,

im garantiefall musst man wohl diskutieren. wenn der "freie" die inspektion nach herstellervorgaben erledigt (was man im zweifelsfall belegen muss) ist alles o.k..aber mal ehrlich....was wird denn schon groß bei einer 1000er und auch bei der 10.000er gemacht !? das bewegt sich doch eher auf normalschrauber niveau oder ? ein bisschen ölwechsel und 80% ist gucken und dran wackeln.ich kann mir nicht vorstellen, dass deine yamahahändler das nicht hinkriegen.


gruß

jochen
Erfahrung macht nur klug, wenn es danach nicht zu spaet ist.
pae58

Re: Garantieverlust?

Beitrag von pae58 »

GulDukat hat geschrieben:moin,

im garantiefall musst man wohl diskutieren. wenn der "freie" die inspektion nach herstellervorgaben erledigt (was man im zweifelsfall belegen muss) ist alles o.k..aber mal ehrlich....was wird denn schon groß bei einer 1000er und auch bei der 10.000er gemacht !? das bewegt sich doch eher auf normalschrauber niveau oder ? ein bisschen ölwechsel und 80% ist gucken und dran wackeln.ich kann mir nicht vorstellen, dass deine yamahahändler das nicht hinkriegen.


gruß

jochen
Heutzutage kommt noch das auslesen des Fehlerspeichers und das aufspielen evtl. Software-Updates dazu. An die Updates kommen freie Schrauber normalerweise nicht heran.

Gruß aus Seevetal,
Axel
Yamahamann

Re: Garantieverlust?

Beitrag von Yamahamann »

Kannst Du diese Geschichte auch belegen?
Nein das kann ich nicht ,es stand vor Jahren mal in fast allen Zeitungen.

Ist blöd ,aber muss man mir einfach mal glauben.
Bandito
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Re: Garantieverlust?

Beitrag von Bandito »

Hallo,
habe mal bei einigen (3) Yamahawerkstätten angefragt. Habe Preise von 120,- bis 180,- € angesagt bekommen. Was mich bei solchen Aktionen auch nervt, ist, das die Händler nie konkrete Preise nennen, immer bekommt man zu hören "ja, so ungefähr, kann ich nicht genau sagen, muß ich mal nachsehen was Yamaha da vorgegeben hat, usw. :shock:
Der Stundensatz ist ´ne feste Größe, die Ölmenge sollte bekannt sein und ebenso der Preis für den Ölfilter!!
Eigentlich müssten die angefragten doch präzise Preise, +- 5,- €, nennen können.
Boah, was kommt da erst bei der 10000er auf mich zu. :shock:
Ach ja, ratet mal welcher Schrauber die 180,- € genannt hat. :mrgreen:
Ich werde es letztlich bei einem offiziellen machen lassen und das ganze mit einer Tour verbinden :tuecke:

Bandito
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hannibal
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Re: Garantieverlust?

Beitrag von hannibal »

@Pae58 hat es eigentlich schon treffend beantwortet und auch hier wird bei inigen wieder einiges durcheinander geworfen.
Also: Machst Du Deine Inspektion bei einer anderen als einer Vertragswerkstatt verlerst Du auf sicher die Garantieansprüche :!:
Dies hat allerdings nichts mit Deinen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer zu tun. Diese und auch der Umfang, sind gesetzlich festgelegt und geregelt und betragen immer 2 Jahre.
Zusammenfassend: Reparatur bei freier Werkstatt = Garantie futsch; Gewährleistung bleibt. :klugscheiss:
Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!

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Bandito
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Re: Garantieverlust?

Beitrag von Bandito »

Hallo,
mal ganz dumm gefragt, was ist denn der genaue Unterschied zwischen der Garantie und der Gewährleistung? Klar, die Garantie ist ´ne freiwillige Sache des Herstellers aber wenn es doch die gesetzliche Gewährleistung gibt, dann kann man doch auf dir Garantie verzichten oder hat die einen größeren Umfang :roll: :wink:

Bandito
pae58

Re: Garantieverlust?

Beitrag von pae58 »

Bandito hat geschrieben:Hallo,
mal ganz dumm gefragt, was ist denn der genaue Unterschied zwischen der Garantie und der Gewährleistung? Klar, die Garantie ist ´ne freiwillige Sache des Herstellers aber wenn es doch die gesetzliche Gewährleistung gibt, dann kann man doch auf dir Garantie verzichten oder hat die einen größeren Umfang :roll: :wink:

Bandito
Im ersten Jahr besteht eigentlich kein Unterschied. Außer, der Hersteller gewährt z.B. zusätzlich eine Mobilitätsgarantie. So was gibt's bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht.
Interessant wird's im zweiten "Garantie"-Jahr. Ab dann gilt eine "Beweislastumkehr". Geht als z.B. in der Zeit Dein Motor kaputt, musst Du beweisen, dass der Mangel, der zu dem Defekt führte, schon bei Auslieferung bestand oder auf einem Kostruktionsmangel beruht. Wird ein teurer (Gutachter) und evtl. auch langwieriger "Spaß" :cry:.

Gruß aus Seevetal,
Axel
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phase
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Re: Garantieverlust?

Beitrag von phase »

pae58 hat geschrieben:Im ersten Jahr
...fast richtig...Artikel 5 (3)

Immer diese sche... Schlauperger!? :blumen:
pae58

Re: Garantieverlust?

Beitrag von pae58 »

phase hat geschrieben:
pae58 hat geschrieben:Im ersten Jahr
...fast richtig...Artikel 5 (3)

Immer diese sche... Schlauperger!? :blumen:
Ja, erwischt. Kannst Dir jetzt einen drauf r.... :mrgreen:
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InTheY2K
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Garantieverlust?

Beitrag von InTheY2K »

Zu Poten, Purche! :lol:
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