Es geht auch nicht um den TÜV sondern um den (hoffentlich) unwahrscheinlichen Fall, dass du in einen Unfall verwickelt bist und sich der gegnerische Anwalt auf diese Tatsache stürzt.
Es gibt zwar keine Reifenbindung, aber bei Bridgestone ist man sich anscheinend auch nicht ganz so sicher, wie ein solcher Fall im Enrstfall gewertet wird, wenn man zwar mit der richtigen Reifengröße und Trägheitsangabe fährt, aber ohne das Wissen, ob der Reifen X für das Motorrad Y überhaupt geeignet ist.
Ich habe diesbezüglich jetzt 3 Anfragen gestartet und 3 mal die gleichen Zweifel geerntet.
Ich vermute mal, dass Bridgestone sich dessen Bewusst ist, dass die FZ8 keine Reifenbindung hat, aber sie testen sie ja trotzdem. Nun frage ich mich, wieso sie das dann machen, wenn es unnötig ist. Kostet dann ja nur unnötig Geld oder zumindest Zeit.
Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung hat es sich ja aber erledigt!