Kennzeichenhalter

Lenker, Blinker, Spiegel, Auspuff etc.
pschwarz86

Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von pschwarz86 »

FZ8muc hat geschrieben:Ich hab die Blinker so nah es ging ans Kennzeichen rangeschoben. Wüsste nicht, dass es da ne Vorschrift gibt. Solang der linke Blinker links und der Rechte rechts ist, sollte das passen :wink:


Gruß
Genau so habe ich es auch gemacht! :klugscheiss: :D
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spatenklopper
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von spatenklopper »

FZ8muc hat geschrieben:Ich hab die Blinker so nah es ging ans Kennzeichen rangeschoben. Wüsste nicht, dass es da ne Vorschrift gibt. Solang der linke Blinker links und der Rechte rechts ist, sollte das passen :wink:


Gruß

Doch die gibt es, deswegen sind die Rücklichter mit eingebauten Blinkern hier auch nicht zugelassen. Ich suchs mal raus.

Edit:

Ging schneller als gedacht :
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Quelle: TÜV SÜD
Zuletzt geändert von spatenklopper am So 26. Feb 2012, insgesamt 1-mal geändert.
Ab 250 km/h zieht mein Bobbycar etwas nach rechts
pschwarz86

Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von pschwarz86 »

Das alles verwirrt einen nur noch mehr! :irre:
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dingsbums
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von dingsbums »

Den TÜV-Prüfer aber nicht. Der wird dir genau erzählen können, wie die Blinker hinten auszusehen haben.
Unter 240 mm Abstand geht da wohl kaum was.
Gruß
Tom

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Wenn man bedenkt, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt! (Samuel Clemens)
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FZ8muc
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von FZ8muc »

Hm interessant. Da muss ich demnächst mal nachmessen, ob die 240mm noch gegeben sind mit dem neuen, kleinen Kennzeichen. Wird da von der Blinkerinnenkante oder Aussenkante gemessen?


Gruß
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spatenklopper
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von spatenklopper »

Ich denke die Breite ist Aussen - Aussen, sicher ist aber was anderes :wink:
Ab 250 km/h zieht mein Bobbycar etwas nach rechts
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Ronny
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von Ronny »

Ich sach mal so, wenn der Prüfer mit nem Bandmaß kommt und um den letzten Millimeter feilst, biste beim falschen Prüfer...
Gruß
Ronny
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Jojo82
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von Jojo82 »

Ich versteh nicht wie man jetzt wegen sonem kack diskutiren muss solange keiner was sagt beim Tüv oder rennleitung ist doch alles easy und die betriebserlaubnis erlischt ja nicht wegen nem abstand von unter 24 solange die blinker außerhalb des kz randes sind is ok
pschwarz86

Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von pschwarz86 »

rl2664 hat geschrieben:Ich sach mal so, wenn der Prüfer mit nem Bandmaß kommt und um den letzten Millimeter feilst, biste beim falschen Prüfer...
Da hat er recht! :klugscheiss:
pae58

Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von pae58 »

dingsbums hat geschrieben:Den TÜV-Prüfer aber nicht. Der wird dir genau erzählen können, wie die Blinker hinten auszusehen haben.
Unter 240 mm Abstand geht da wohl kaum was.

Der minimale Abstand zwischen den hinteren Blinkleuchten beträgt nach EU-Recht 180mm. Gemessen wird zwischen den Leuchtflächen. Wenn das Kennzeichen dazwischen passt, ist also alles i.O. :wink:.
240mm hinten und 340mm vorne gelten nur für Oldtimer mit StVZO-Zulassung :klugscheiss:.

Gruß aus Seevetal,
Axel
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hannibal
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von hannibal »

pae58 hat geschrieben: Der minimale Abstand zwischen den hinteren Blinkleuchten beträgt nach EU-Recht 180mm. Gemessen wird zwischen den Leuchtflächen. Wenn das Kennzeichen dazwischen passt, ist also alles i.O. :wink:.
240mm hinten und 340mm vorne gelten nur für Oldtimer mit StVZO-Zulassung :klugscheiss:.
Gruß aus Seevetal,
Axel
Axel hat mal wieder Recht :klugscheiss:

Aber mal ganz was anderes... habt Ihr eigentlich auch so Probleme mit 'nem dreckigen Rücken?? :shock:
Musste letzt durch den Regen fahren und als Ergebnis war ich hinten nasser als vorne :roll:
Noch schlimmer als die Nässe fand ich aber den Dreck... die Jacke sah aus... :oops:
:hah: Tja... wer schön sein will (oder ein schönes Motorrad haben will) muss leiden...
Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!

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pschwarz86

Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von pschwarz86 »

hannibal hat geschrieben:
pae58 hat geschrieben: Der minimale Abstand zwischen den hinteren Blinkleuchten beträgt nach EU-Recht 180mm. Gemessen wird zwischen den Leuchtflächen. Wenn das Kennzeichen dazwischen passt, ist also alles i.O. :wink:.
240mm hinten und 340mm vorne gelten nur für Oldtimer mit StVZO-Zulassung :klugscheiss:.
Gruß aus Seevetal,
Axel
Axel hat mal wieder Recht :klugscheiss:

Aber mal ganz was anderes... habt Ihr eigentlich auch so Probleme mit 'nem dreckigen Rücken?? :shock:
Musste letzt durch den Regen fahren und als Ergebnis war ich hinten nasser als vorne :roll:
Noch schlimmer als die Nässe fand ich aber den Dreck... die Jacke sah aus... :oops:
:hah: Tja... wer schön sein will (oder ein schönes Motorrad haben will) muss leiden...
Das Risiko muss man Leider eingehen! Haben aber schon viele gesagt, dass bei Regen alles dreckig wird! Wird schon sein Grund haben das Yamaha das Original KZH so Designt hat! Nicht nur wegen TÜV! :klugscheiss: :D
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dingsbums
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von dingsbums »

pae58 hat geschrieben:Der minimale Abstand zwischen den hinteren Blinkleuchten beträgt nach EU-Recht 180mm. ...
240mm hinten und 340mm vorne gelten nur für Oldtimer mit StVZO-Zulassung :klugscheiss:.
"Oldtimer" sind dann wohl alle Baujahre vor 1998 (dann gilt die StVZO). Für alle Maschinen, die nach EG-Recht zugelassen wurden, gilt 180 mm.

Kannst mal sehen. Ich hatte damals noch Baujahre (eben vor '98), bei denen nicht viel genehmigt wurde.
Gruß
Tom

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Wenn man bedenkt, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt! (Samuel Clemens)
pae58

Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von pae58 »

dingsbums hat geschrieben:
pae58 hat geschrieben:Der minimale Abstand zwischen den hinteren Blinkleuchten beträgt nach EU-Recht 180mm. ...
240mm hinten und 340mm vorne gelten nur für Oldtimer mit StVZO-Zulassung :klugscheiss:.
"Oldtimer" sind dann wohl alle Baujahre vor 1998 (dann gilt die StVZO). Für alle Maschinen, die nach EG-Recht zugelassen wurden, gilt 180 mm.

Kannst mal sehen. Ich hatte damals noch Baujahre (eben vor '98), bei denen nicht viel genehmigt wurde.
Es geht (jetzt) auch bei alten Mopeds, sofern die Blinker selbst eine E-Zulassung haben. Theretisch müssten dann zwar auch Rücklicht und Scheinwerfer auf E-zugelassene umgerüstet werden, die meisten Prüfer verzichten aber darauf :wink:.

Gruß aus Seevetal,
Axel
Daytona
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Re: Kennzeichenhalter

Beitrag von Daytona »

Muss mich jetzt auch mal auslassen zum Thema KZH unter Dreck.....

So etwas hat die Welt noch nicht gesehen.
Habe der Fazer ja eigentlich versprochen, dass sie im Regen nicht raus muss :(
Wenn die Regenwahrscheinlichkeit nicht bei exakt 0 % liegt, dann muss die VTR raus :mrgreen:

Diese Rechnung ging leider vor zwei Tagen nicht auf. Die Batterie der VTR hat es nämlich gehimmelt und ich MUSSTE einfach mal fahren.

Also im strömenden Regen 120 km mit der Fazer durch die Eifel. Leider hatten einige Agrarökonomen den Dreck vom Feld grosszügig auf der Strasse
verteilt :( .
Als ich nach Hause kam, hat mich fast der Schlag getroffen: Das Hinterrad verteilt bei der kurzen Kennzeichenhalterung den Dreck über
das komplette Heck und über den gesamten Rücken des Fahrers.

Das war vermutlich die Rache der Fazer dafür, dass sie bei dem Sauwetter vor die Hütte musste :mrgreen: .

Werde jetzt mal ganz schnell ne neue Batterie für die Honda kaufen.
Die benimmt sich bei Regen und hat mich noch die mit Dreck beworfen....

Gruß
Simone
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