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Re: Auspuff

Verfasst: So 30. Dez 2012
von pae58
Hallo Gohstrider66 (der Buchstabendreher ist natürlich nur Zufall :wink:).
ein bisschen Lesestoff:
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuganhänger (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 80/1267/EWG (2), insbesondere auf Artikel 11,

gestützt auf die Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (3), zuletzt geändert durch die Richtlinie 81/334/EWG (4), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Dank einschlägiger Erfahrungen und angesichts des derzeitigen Standes der Technik ist es jetzt möglich, bestimmte Vorschriften über das Verfahren zur Messung der von gewissen Fahrzeugtypen verursachten Geräusche so zu ändern, daß sie den tatsächlichen Einsatzbedingungen besser entsprechen. Hierbei kann es sich sowohl um Hochleistungsfahrzeuge als auch um Fahrzeuge mit automatischem Getriebe und Vorwähleinrichtung handeln.

Insbesondere Hochleistungsfahrzeuge werden nach fortschrittlichsten technischen Gesichtspunkten gefertigt die in der Regel den in der Serienfertigung verwendeten Lösungen vorausgehen. Hierbei kommt es zu einer Optimierung der Bauteile und Eigenschaften im Hinblick auf die aktive und passive Sicherheit, die Luftverunreinigung, die Lärmbelastung und den Kraftstoffverbrauch. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fahrzeuge entspricht das derzeitige Meßverfahren zur Bestimmung des zulässigen Geräuschpegels das entwickelt wurde, um die von den Fahrzeugen während ihres Einsatzes im Stadtverkehr verursachten Geräusche zu messen, den neuesten Erfahrungen zufolge nicht dem tatsächlichen Einsatz von Hochleistungsfahrzeugen im Stadtverkehr. Die erforderlichen Änderungen zur Behebung dieses Problems und zur repräsentativen Beurteilung der von diesem Kraftfahrzeugtyp verursachten Geräusche sind bereits von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in ihrem vor kurzem geänderten Reglement Nr. 51 angenommen worden.

Die Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung der Richtlinie zur Beseitigung der technischen Handelshemmnisse bei Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Richtlinie 70/157/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 81/334/EWG wird entsprechend dem Anhang dieser Richtlinie geändert.

Artikel 2

(1) Ab 1. Oktober 1984 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die den zulässigen Geräuschpegel oder die Auspuffanlage betreffen,

- weder die EWG-Betriebserlaubnis oder die Ausstellung des Dokuments nach Artikel 10 Absatz 1 letzter Gedankenstrich der Richtlinie 70/156/EWG oder die Beriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern,

- noch die Erstzulassung der Fahrzeuge ablehnen,

wenn der Geräuschpegel und die Auspuffanlage dieses Fahrzeugtyps oder der betreffenden Fahrzeuge den Vorschriften der Richtlinie 70/157/EWG in der mit dieser Richtlinie geänderten Fassung entsprechen.

(2) Ab 1. Oktober 1985 dürfen die Mitgliedstaaten

- das Dokument nach Artikel 10 Absaz 1 letzter Gedankenstrich der Richtlinie 70/156/EWG für einen Kraftfahrzeugtyp, dessen Geräuschpegel und dessen Auspuffanlage den Vorschriften der Richtlinie 70/157/EWG in der mit dieser Richtlinie geänderten Fassung nicht entsprechen, nicht mehr ausstellen,

- die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für einen Kraftfahrzeugtyp verweigern, dessen Geräuschpegel und dessen Auspuffanlage den Vorschriften der Richtlinie 70/157/EWG in der mit dieser Richtlinie geänderten Fassung nicht entsprechen.

(3) Ab 1. Oktober 1986 dürfen die Mitgliedstaaten die Erstzulassung eines Fahrzeugs, dessen Geräuschpegel und dessen Auspuffanlage nicht den Vorschriften der Richtlinie 70/157/EWG in der mit dieser Richtlinie geänderten Fassung entsprechen, verweigern.

Artikel 3

Die Mitgliedstaaten setzen vor dem 1. Oktober 1984 die zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Vorschriften in Kraft. Sie setzen die Kommission unverzueglich hiervon in Kenntnis.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 3. Juli 1984

Für die Kommission

Karl-Heinz NARJES

Mitglied der Kommission
Dass es - mehr oder eher minder legale - "Hintertürchen" gibt, hatte ich ja schon erwähnt. Dazu gehören z.B. ja auch die voraussichtlich ab 2017 endlich verbotenen Auspuffklappen zur Geräuschminderung ausschließlich im Messbereich. Aber vermutlich werden einige Hersteller auch dann wieder einen befreundeten Prüfer finden, der beide Ohren zudrückt :(.

Ob das zitieren von gültigen Vorschriften ein Forum unattraktiv macht, na ja - Deine Meinung. Hat auch nichts mit Weisheit zu tun. Man muss nur lesen können :wink:. Nichts für ungut.

Gruß aus Seevetal,
Axel

Re: Auspuff

Verfasst: Mo 31. Dez 2012
von Perwin
Hallo zusammen
Weiß einer von euch ob der Original Endschalldämpfer von der FZ1 auf meine Fazer8 passt? Ohne die Exup Züge und Auspuffklappe natürlich.Kann man diesen mit offener Auspuffklappe in Dauerstellung verwenden? Dieser Topf ist schöner als der Originale der 8er und für ein Appel und Ei zu haben. Es geht natürlich um den Winkel der Krümmung sowie Durchmesser des Rohrs.
Einen guten Rutsch euch allen wünscht Peter

Re: Auspuff

Verfasst: Do 10. Jan 2013
von Zippo
An alle Endtopftauscher
Im Netz gibt es kaum Bilder von an unserer FZ8 !Montierten! Endtöpfen, Stellt doch auch mal Bilder von euren Moppeds rein. Voraussetzung da hängt auch nen neuer Topp dran. Da fällt die Auswahl des eigenen Neuen auch leichter.

Re: Auspuff

Verfasst: Do 10. Jan 2013
von FZ8muc
Leovince LV One Edelstahl, 245€
lv one.jpg

Gruß

Re: Auspuff

Verfasst: Do 10. Jan 2013
von DevilFZ8
Devil ...

Re: Auspuff

Verfasst: Do 10. Jan 2013
von InTheY2K
Ihr solltet dazu besser einen eigenen Thread aufmachen, sonst wird das hier sehr schnell sehr unübersichtlich. ;-)

Re: Auspuff

Verfasst: Do 10. Jan 2013
von pae58
Moderator light 8)

Gruß aus Seevetal,
Axel

Re: Auspuff

Verfasst: Do 10. Jan 2013
von Zippo
Allet Klar.
hier der thread zum Bilder posten

http://fazerforum.info/viewtopic.php?f=99&t=27283

Re: Auspuff

Verfasst: Do 7. Feb 2013
von AndiFZ8
Fahrt jemand von euch nen Sebring Phantom auf der FZ8?
danke ;-)

Re: Auspuff

Verfasst: Do 7. Feb 2013
von Woife82
Ich ned aber soweit i weiß is der Sebring das gleiche wie der Remus

Re: Auspuff

Verfasst: Sa 9. Feb 2013
von AndiFZ8
fahrt wer n remus hexacone (also ned okami)? und weit ihr zufrieden?

Re: Auspuff

Verfasst: Sa 9. Feb 2013
von DevilFZ8
pae58 hat geschrieben:Hallo Gohstrider66 (der Buchstabendreher ist natürlich nur Zufall :wink:).
ein bisschen Lesestoff:
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
(Rechtslage, siehe weiter oben)
Dass es - mehr oder eher minder legale - "Hintertürchen" gibt, hatte ich ja schon erwähnt. Dazu gehören z.B. ja auch die voraussichtlich ab 2017 endlich verbotenen Auspuffklappen zur Geräuschminderung ausschließlich im Messbereich. Aber vermutlich werden einige Hersteller auch dann wieder einen befreundeten Prüfer finden, der beide Ohren zudrückt :(.

Ob das zitieren von gültigen Vorschriften ein Forum unattraktiv macht, na ja - Deine Meinung. Hat auch nichts mit Weisheit zu tun. Man muss nur lesen können :wink:. Nichts für ungut.

Gruß aus Seevetal,
Axel


Wieso endlich verbotene Auspuffklappen ist doch ne gute sache sonst werden sie ja nur no leiser versteh ich nicht ? Lg

Re: Auspuff

Verfasst: Di 12. Feb 2013
von hannibal
Ghostrider66 hat geschrieben:
pae58 hat geschrieben:
Ghostrider66 hat geschrieben:... PS.: Übrigens, wenn der Auspuff mit der zugelassenen DB-Zahl im EG Bereich produziert & zugelassen wurde und diese DB-Zahl über dem Grenzwert von Deutschland liegt, so darf er trotzdem in Deutschland betrieben werden.....Pech für TÜV/DEKRA und Konsorten.....Interessand ist das Bei exotischen Autos mit EG Auslandszulassung----
Nette These - nur nicht korrekt.
Die Geräuschgrenzwerte sind laut Verordnung 97/24 EG seit dem 17.6.1999 europaweit identisch. Für Motorräder über 500 cm3 beträgt das zulässige Fahrgeräusch zurzeit max. 80 dB. Diesen Wert darf auch ein Zubehörauspuff nicht überschreiten, wenn er eine EG-Zulassung erhalten will. Warum es dennoch Brülltüten mit E-Nummer gibt, darüber kann man nur spekulieren. Bestechung dubioser Prüfer ist wohl am wahrscheinlichsten. Oder, etwas weniger kriminell, ein speziell gedämpfter Prüftopf, der nur äußerlich dem späteren Serienmodell gleicht.
Bringt aber dem Käufer nichts. In Deutschland gelten ausschließlich die in der Zulassung stehenden Geräuschwerte plus maximal 5 dB Messtoleranz. Wenn das Ding noch lauter ist, Pech für den Halter/Fahrer. Denn die sind alleine für die Einhaltung der Geräuschwerte verantwortlich. Die vermeintliche EG-Zulassung des Topfes ist dabei völlig egal.

Gruß aus Seevetal,
Axel

Hallo pea58,

auch wenn Du anscheinend der “ Papst der Weisheit“ in diesem Forum bist und mit Paragrafen nur so um Dich schmeißt, solltest Du auch die Hintertüren der Hersteller kennen. Das zu den "Thesen"! 8)
Porsche…, Ferrari,Mercedes … (einige wenige Modelle) und speziell Pagani mit Ihrem Zonda liegen außerhalb der Norm DB und sind zugelassen! Noch mal, wenn die Fahrzeuge oder Teile in einem anderen EU – Land eine Zulassung bekommen z.B. 95 DB, so sind sie automatisch auch in Deutschland zugelassen.

Ach noch was in eigener Sache, mit Deiner Art Beiträgen gegenüberzutreten machst Du ein gutes Forum wie dieses unattraktiv, zumindest für Neueinsteiger.
Dies aber nur am Rande! Schade! :wink:

Gruß
Ghostrider66
Papst?? Weisheiten??
Hmmm... wo ist das Problem?? @Pae58 hat doch nur die Rechtslage wiedergegeben... und das auch noch richtig 8)
Also ich finde es hier auch als Neueinsteiger interessant :P

Re: Auspuff

Verfasst: Mo 18. Feb 2013
von mmiesb
Moin! Moin!

Ich hab nochmal eine kurze Frage an alle Mivv GP besitzer. Würdet ihr den Sound eher als kreischend oder als dumpf bassig bezeichnen? Ich bin echt hin und her gerissen, was ich mir holen will...

Gruss
Matze

Re: Auspuff

Verfasst: Mo 25. Feb 2013
von Bert1981
Hallo Jungs
Hier mein Leovince GP Pro Evo II.